Jugendschutz: Zeiten ohne Eltern

Jugendschutz hat bei der Schützenkameradschaft Luhdorf-Roydorf von 1925 e.V. höchste Priorität. In unseren Aktivitäten möchten wir eine sichere Umgebung für Jugendliche schaffen, auch ohne die Anwesenheit der Eltern. Wir legen großen Wert darauf, dass Jugendliche sich bei uns wohl und geschützt fühlen und gleichzeitig die Traditionen unseres Vereins erleben können.

Rechtliche Vorgaben für jugendliche Abendveranstaltungen sind wichtig, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Jugendlichen zu gewährleisten. Bis zu welchem Alter Jugendliche ohne Begleitung mindestens einer erziehungsberechtigten Person (i.d.R. ein Elternteil) bei Tanzveranstaltungen der SK Luhdorf-Roydorf als anerkanntem Verein dabei sein dürfen, wollen wir hier skizzieren:

  • Kinder unter 14 Jahren haben keinen Zutritt.
  • Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahre: Zutritt generell nur mit Personenfürsorgeübertragung (PFÜ/ "Muttizettel").
  • Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahre: bis 24:00 Uhr, danach nur mit PFÜ/ "Muttizettel".
  • ab 18 Jahre: unbegrenzter Zutritt

Zutrittsregelungen
mit und ohne Personenfürsorgeübertragung (PFÜ) "Muttizettel"

Als Teil der Schützenkameradschaft Luhdorf-Roydorf von 1925 e.V. legen wir großen Wert auf den Jugendschutz und die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Regelungen. In der folgenden Tabelle finden Sie wichtige Informationen zum Jugendschutz und zum notwendigen Alter für die Teilnahme an unseren Aktivitäten.

Über einen Klick auf das Bild gelangt man zur Vollbildansicht.

Über den Button können die Zutrittsregeln als pdf heruntergeladen werden.

DiscoNight 09.08.2024

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